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Wie werden Aufmerksamkeitswerte gemessen und was bedeutet G-Wert, TKP oder PpS?

Werbemaßnahmen müssen einer Bewertung standhalten, damit die Preisgestaltung für bestimmte Standorte und Werbemedien untermauert werden kann.

Der sogenannte G-Wert ist eine Kennzahl für die Outdoor-Werbung, der vor vielen Jahren von der GfK-Marktforschung entwickelt wurde. Die Bewertung eines Werbestandorts beinhaltet viele Parameter, darunter u.a. die Kontaktzahl, der Ablenkungsgrad durch beispielsweise andere Werbemedien im Umfeld, die Beleuchtung und natürlich die freie Sicht auf die Werbeanlage aus dem Blick der vorbeifahrenden Fahrzeuge und Fußgänger. Seit etwa 15 Jahren ist die Ermittlung des G-Wertes reformiert worden und in der Zusammenarbeit der Fachverband für Außenwerbung, der GfK und dem Fraunhofer Institut wurde die Passagefrequenz als Messeinheit hervorbrachte. Die Ermittlung der Passagefrequenz, die dem G-Wert entspricht, ist eine Messzahl für die Außenwerbung, die den Einsatz der Out-of-Home- Werbung und digitaler Out-of-Home Werbeaktivitäten mit anderen Werbemaßnahmen in den Vergleich stellen kann. Es dabei ganz einfach um die theoretisch vorhandene Anzahl von Kontaktchancen an einem bestimmten Standort oder einer anderen Werbemaßnahme, beispielsweise der Print-Werbung, Radiowerbung der Fernsehwerbung. Aus dieser Anzahl der Kontaktgelegenheiten ergibt sich der sogenannte Tausend-Kontakt-Preis (TKP). Im Jahr 2013 hat man den G-Wert umbenannt, denn er wurde ab diesem Zeitpunkt als PpS (Plakatseher pro Stelle) bezeichnet. Der PpS berücksichtigt neben den für den G-Wert verwendeten Daten auch durch GPS und Interviews gewichteten Mobilitätsdaten von vielen Tausend Menschen, die eine Bewertung eines bestimmten Werbestandorts ermöglichen.

Der PpS-Wert bestimmt den Mietpreis für einen Werbestandort nicht immer!

Die Angebote für die Anmietung von Werbestandorten sind sehr unterschiedlich. Einmal kommt es natürlich auf den PpS-Wert an, aber auch auf die Art der Werbeanlage. Von dem Aufwand für den Aufbau und/oder die Installation einer Werbeanlage hängt auch die Vertragsdauer mit dem Vermieter ab, wie auch der Zeitraum für die Vermietung einer Werbeanlage an die Industrie oder einen Dienstleister. Die Anzahl der Plakatseher pro Stelle ist zwar ein entscheidender Faktor für die Preisbildung, zählt aber nicht allein. Speziell im Bereich der Ambient-Werbung kann es Werbestandorte geben, die durch die Nähe eines bestimmten Geschäfts auch stark abweichende Preise möglich machen. Das gilt auch und insbesondere für die angebotene Buchungsdauer. Eine Buchungsperiode für einen Werbeeinsatz kann von wenigen Tagen bis zu Jahren andauern. Bei Events oder Messen können es wenige Tage für eine Plakatierung oder die Belegung von Taxiwerbung sein und bei einer aufwändigen Installation von Leuchtwerbung können mehrere Jahre als Buchungsperiode angeboten werden.

Die Buchungsdauer für Werbestandorte in Deutschland unterscheidet sich von anderen Ländern!

In Deutschland hat sich der Fachverband für Außenwerbung mit den Belegungszeiträumen für Werbestandorte vom Ausland etwa abgehoben. Man spricht dabei von einem Dekadensystem. Das Werbejahr wird in 34 Dekaden mit abwechselnd 10 oder 11 Tagen eingeteilt, die jeweils von den Werbekunden belegt werden können. Diese Buchung eines Werbestandorts in Dekaden wird allerdings in der zweiten Dekade meist um einige Tage versetzt, weil es die Personalkapazität der Unternehmen für Außenwerbung in der Regel nicht zulässt, dass der Motivwechsel an einem bestimmten Tag erfolgt. Die Aufteilung der Dekaden erfolgt mit Klebeblöcken. Im Klebeblock A werden erst alle Großstädte mit mehr als 250.000 Einwohner belegt und erst danach werden die restlichen Werbeflächen im Klebeblock B mit neuen Plakaten versehen. Dies gilt insbesondere für die Großplakate. Bei City-Light-Postern hat man sich für eine wöchentliche Belegung mit einem Motivwechsel am Dienstag entschieden. In der Schweiz gibt es die wöchentliche Buchung grundsätzlich für alle Werbestandorte für Plakatwerbung, wobei die Wochentage für den Motivwechsel individuell verschieden vom Standort abhängen und in Österreich hat man sich für einen einheitlichen Belegungsplan im 14-Tage-Rhythmus entschieden.


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